Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen der Kúria (Ungarn), eingereicht am 26. Juni 2019 – Emberi Erőforrások Minisztériuma/Szent Borbála Kórház

(Rechtssache C-491/19)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Vorlegendes Gericht

Kúria

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beklagter in erster Instanz und Revisionskläger: Emberi Erőforrások Minisztériuma

Klägerin in erster Instanz und Revisionsbeklagte: Szent Borbála Kórház

Vorlagefragen

Dürfen in einem durch eine Zuschussvereinbarung entstandenen Rechtsverhältnis die für die Durchführung eines Verfahrens wegen Unregelmäßigkeiten in erster oder zweiter Instanz zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden und zwischengeschalteten Stellen in ihren Verfahren unmittelbar auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 20061 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (im Folgenden: Verordnung) – insbesondere im Rahmen des in deren Art. 60, 70 und 98 geregelten Kontrollmechanismus – Verstöße überprüfen, aus denen ein Schaden für die finanziellen Interessen des Haushaltsplans der Europäischen Union entsteht oder entstehen kann, und sind sie gegebenenfalls verpflichtet, eine finanzielle Berichtigung vorzunehmen?

Wird der Schutz der finanziellen Interessen der Union mit der notwendigen Wirksamkeit durch eine nationale Verfahrensregelung bzw. die sie auslegende Rechtsprechung gewährleistet, die die Feststellung der Verletzung einer Zuschussvereinbarung durch einen Verstoß gegen die Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe (Unregelmäßigkeit) und die Geltendmachung der darauf basierenden zivilrechtlichen Ansprüche nur gestatten, wenn die Schiedsstelle oder – im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung der Schiedsstelle – ein Gericht rechtskräftig das Vorliegen der Rechtsverletzung festgestellt hat?

Ist, wenn ein Verstoß gegen die Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe eine Unregelmäßigkeit darstellt, jedoch diesbezüglich kein Verfahren bei der Schiedsstelle eingeleitet worden ist, das mit den zivilrechtlichen Ansprüchen auf Erfüllung der Zuschussvereinbarung befasste Gericht dafür zuständig, bei der Prüfung einer Verletzung dieser Vereinbarung die Unregelmäßigkeit bei der öffentlichen Auftragsvergabe festzustellen?

____________

1 ABl. 2006, L 210, S. 25.