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Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 26. Oktober 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

(Rechtssache C-36/05)1

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Urheberrecht - Vermiet- und Verleihrecht - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. R. Vidal Puig und W. Wils)

Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: I. del Cuvillo Contreras)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. L 346, S. 61)

Tenor

Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass es nahezu alle, wenn nicht alle, Kategorien von Einrichtungen, die urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich verleihen, von der Pflicht befreit hat, den Urhebern für das Verleihen eine Vergütung zu zahlen.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 69 vom 19.3.2005.