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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 14. April 2011 - Irmantas Šimonis/Kommission

(Rechtssache F-113/07)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Interinstitutionelle Übernahme - Rechts- und Sprachsachverständiger - Auswechslung der Begründung - Erfordernis eines Mindestdienstalters)

Verfahrenssprache: Litauisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Irmantas Šimonis (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Vilkas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Steiblytė und K. Herrmann)

Streithelferin zur Unterstützung der Anträge des Klägers: Republik Litauen (Prozessbevollmächtigte: D. Kriaučiūnas und E. Matulionytė)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der sie während des Auswahlverfahrens zur Besetzung eines Dienstpostens, der Gegenstand der Stellenausschreibung Nr. COM/2007/142 war, davon abgesehen hat, die Übernahme des Klägers in den Dienst der Kommission zu beantragen, und ihn vom Auswahlverfahren ausgeschlossen hat

Tenor des Urteils

Die Entscheidung, mit der die Europäische Kommission Herrn Šimonis von dem in der Stellenausschreibung Nr. COM/2007/142 vorgesehenen Auswahlverfahren ausgeschlossen hat, indem sie davon abgesehen hat, beim Gerichtshof der Europäischen Union seine Übernahme zu beantragen, wird aufgehoben.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Klägers.

Die Republik Litauen trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 79 vom 29.3.2008, S. 36.