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Klage, eingereicht am 7. Januar 2011 - Descamps/Kommission

(Rechtssache F-2/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Eric Descamps (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Entlassung des Klägers nach Abschluss der Probezeit und Ersatz des ihm durch diese Entscheidung entstandenen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Direktors der Direktion HR-Kernprozesse 1: Laufbahn, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission, in seiner Eigenschaft als Anstellungsbehörde vom 1. März 2010, dem Kläger zum 31. März 2010 zu kündigen, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 24. September 2010 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

ihn demzufolge mit Wirkung vom 1. April 2010 als Beamten auf Lebenszeit wiederzuverwenden und ihm die Vergütungen zu gewähren, die er als Beamter auf Lebenszeit seit diesem Zeitpunkt hätte erhalten müssen, einschließlich der abgeleiteten Ansprüche (darunter die Ruhegehaltsansprüche), die er vorläufig und nach billigem Ermessen auf einen Betrag von 39 600 Euro veranschlagt;

die Beklagte zur Zahlung eines vorläufig und nach billigem Ermessen mit 10 000 Euro bezifferten Betrags als Wiedergutmachung seines immateriellen Schadens zu verurteilen;

die Beklagte zur Zahlung von Verzugszinsen auf das so geschuldete Kapital zu verurteilen;

der Europäische Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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