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Klage, eingereicht am 19. Mai 2009 - Petrilli/Kommission

(Rechtssache F-51/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Alessandro Petrilli (Grottammare) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-L. Lodomez, J. Lodomez)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Festlegung des ersten Wohnsitzes des Klägers

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 19. Februar 2009, mit der diese die Festlegung des ersten Wohnsitzes des Klägers in Italien abgelehnt hat, aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, auf die für die rückwirkende Anwendung des Berichtigungskoeffizienten für Italien auf sein Ruhegehalt, die Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Verdoppelung der Familienzulage ab 1. Juli 2007 geschuldeten Beträge Zinsen auf der Grundlage des von der EZB für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatzes zu zahlen, der während des fraglichen Zeitraums galt, zuzüglich zwei Punkten;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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