Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichts Steiermark (Österreich) eingereicht am 26. Mai 2020 - LM
(Rechtssache C-219/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landesverwaltungsgericht Steiermark
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführer: LM
Belangte Behörde: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Mitbeteiligte Partei: Österreichische Gesundheitskasse
Kompetenzzentrum LSDB
Vorlagefrage
Sind Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 41 Abs. 1 und Artikel 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Norm, welche zwingend eine fünfjährige Verjährungsfrist bei einem Fahrlässigkeitsdelikt in einem Verwaltungsstrafverfahren vorsieht, entgegenstehen?
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