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Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichts Steiermark (Österreich) eingereicht am 26. Mai 2020 - LM

(Rechtssache C-219/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesverwaltungsgericht Steiermark

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführer: LM

Belangte Behörde: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld

Mitbeteiligte Partei: Österreichische Gesundheitskasse

Kompetenzzentrum LSDB

Vorlagefrage

Sind Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 41 Abs. 1 und Artikel 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Norm, welche zwingend eine fünfjährige Verjährungsfrist bei einem Fahrlässigkeitsdelikt in einem Verwaltungsstrafverfahren vorsieht, entgegenstehen?

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