Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 21. Mai 2019 - VG Bild-Kunst gegen Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(Rechtssache C-392/19)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Revisionsklägerin: VG Bild-Kunst
Revisionsbeklagte: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Vorlagefrage
Stellt die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG1 dar, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat?
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1 Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. 2001, L 167, S. 10.