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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 5. November 2013 – Schönberger/Rechnungshof

(Rechtssache F-14/12)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2011 – Multiplikationssätze)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Peter Schönberger (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Mader)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst J.-M. Stenier und B. Schäfer, dann B. Schäfer und I. Ní Riagáin Düro)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2011 nicht nach der Besoldungsgruppe AD 13 zu befördern

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Schönberger trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der dem Rechnungshof der Europäischen Union entstandenen Kosten verurteilt.

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1     ABl. C 138 vom 12.05.2012, S. 33.