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Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 3. April 2019 – Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs/WR

(Rechtssache C-279/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal (Vereinigtes Königreich)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs

Rechtsmittelgegner: WR

Vorlagefragen

1.    Ist eine Person (im Folgenden: P), die den physischen Besitz an verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu einem Zeitpunkt innehat, zu dem diese Waren im Mitgliedstaat B verbrauchsteuerpflichtig werden, nach Art. 33 Abs. 3 der Richtlinie 2008/118/EG1 Steuerschuldner für diese Verbrauchsteuer, wenn sie

a)    kein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an den verbrauchsteuerpflichtigen Waren hat,

b)    die steuerpflichtigen Waren gegen Entgelt im Auftrag Dritter vom Mitgliedstaat A in den Mitgliedstaat B befördert hat,

c)    zwar wusste, dass es sich bei den in ihrem Besitz befindlichen Waren um verbrauchsteuerpflichtige Waren handelte, aber nicht wusste und auch keinen Grund zu der Annahme hatte, dass die Waren im Mitgliedstaat B zu oder vor dem Zeitpunkt, zu dem sie verbrauchsteuerpflichtig wurden, verbrauchsteuerpflichtig geworden waren?

2.    Ist die Frage 1 anders zu beantworten, wenn P nicht wusste, dass es sich bei den in ihrem Besitz befindlichen Waren um verbrauchsteuerpflichtige Waren handelte?

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1     Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. 2009, L 9, S.12).