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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 12. Dezember 2019 – Bankia S. A./Unión Mutua Asistencial de Seguros (UMAS)

(Rechtssache C-910/19)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Bankia S. A.

Rechtsmittelgegnerin: Unión Mutua Asistencial de Seguros (UMAS)

Vorlagefragen

In Auslegung von Art. 3 Abs. 2 und Art. 6 der Richtlinie 2003/71/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG werden folgende Fragen gestellt:

Wenn ein öffentliches Angebot zur Zeichnung von Aktien sowohl an Kleinanleger als auch an qualifizierte Anleger gerichtet ist und ein Prospekt für die Kleinanleger herausgegeben wird, steht dann die Prospekthaftungsklage beiden Anlegerkategorien oder nur den Kleinanlegern offen?

Für den Fall, dass die erste Frage dahin beantwortet wird, dass die Klage auch den qualifizierten Anlegern zur Verfügung steht: Ist es möglich, den Grad ihrer über die Prospektangaben hinausgehenden Kenntnis über die wirtschaftliche Lage des Emittenten des öffentlichen Zeichnungsangebots aufgrund ihrer Rechts- oder Geschäftsbeziehungen mit diesem (als Aktionär, Mitglied seiner Verwaltungsorgane etc.) zu berücksichtigen?

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1 ABl. 2003, L 345, S. 64.