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Klage, eingereicht am 2. April 2009 - Doyle/Europol

(Rechtssache F-37/09)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Margaret Doyle (Noordwijkerhout, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: P. de Casparis)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der der Klägerin mitgeteilt wurde, dass ihr kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten werden könne, sowie der Entscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die Beschwerde gegen die erstgenannte Entscheidung zurückgewiesen worden ist

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der ihr der Beklagte mitgeteilt hat, dass er ihr kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anbieten könne, sowie die Beschwerdeentscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die von der Klägerin gegen die Entscheidung vom 12. Juni 2008 erhobenen Rügen für unbegründet erklärt wurden, aufzuheben;

Europol die Kosten aufzuerlegen.

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