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Rechtsmittel, eingelegt am 19. November 2020 von der International Management Group (IMG) gegen den Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. September 2020 in der Rechtssache T-645/19, IMG/Kommission

(Rechtssache C-619/20 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: International Management Group (IMG) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und J.-Y. de Cara)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

den Beschluss des Gerichts vom 9. September 2020 in der Rechtssache T-645/19 aufzuheben;

in weiterer Folge die Rechtssache zur Entscheidung über den Antrag auf Nichtigerklärung und den Antrag auf Schadensersatz an das Gericht zurückzuverweisen;

der Rechtsmittelgegnerin sämtliche Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels bringt die Rechtsmittelführerin vor, dass das Gericht im angefochtenen Beschluss einen Rechtsfehler begangen habe, indem es das Schreiben vom 18. Juli 2019 nicht als anfechtbare Handlung betrachtet habe.

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