Language of document : ECLI:EU:C:2018:998

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

15. November 2018(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C-630/18

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landesgericht Linz (Österreich) mit Entscheidung vom 4. September 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 8. Oktober 2018, in dem Verfahren

HK,

IJ

gegen

Deutsche Lufthansa AG

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts G. Hogan

folgenden

Beschluss

1        Mit Beschluss vom 30. Oktober 2018, der am 9. November 2018 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Landesgericht Linz (Österreich) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem beim nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C-630/18 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 15. November 2018

Der Kanzler

 

Der Präsident

A. Calot Escobar

 

K. Lenaerts


* Verfahrenssprache: Deutsch.