Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2008 - Schell / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Prioritätspunkte - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Arno Schell (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und M. Velardo)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Verzeichnisse der im Rahmen der Beförderungsverfahren 2004 und 2005 beförderten Beamten, soweit der Name des Klägers nicht darin aufgeführt ist, hilfsweise Aufhebung der Zuteilung der Beförderungspunkte für diese Beförderungsverfahren, soweit sie den Kläger betrifft
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 237 vom 30.9.2006, S. 18.