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Klage, eingereicht am 23. Dezember 2009 - Scheefer/Parlament

(Rechtssache F-105/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Séverine Scheefer (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Adam)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen, mit denen der Beklagte es abgelehnt hat, den Vertrag der Klägerin als Bedienstete auf Zeit in ein Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Dauer gemäß Art. 8 Abs. 1 der BSB umzudeuten, und Ersatz des Schadens, den die Klägerin erlitten hat

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Parlaments vom 12. Februar 2009 aufzuheben;

die Entscheidung des Parlaments vom 12. Oktober 2009 aufzuheben;

die rechtliche Qualifizierung des ursprünglichen Vertrags sowie seinen Ablauftermin, der auf den 31. März 2009 festgesetzt wurde, aufzuheben;

ihr Beschäftigungsverhältnis damit in einen Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Dauer umzudeuten;

den Schaden, den sie aufgrund des Verhaltens des Parlaments erlitten hat, zu ersetzen;

hilfsweise, falls das Gericht wider Erwarten zu dem Ergebnis kommen sollte, dass das Arbeitsverhältnis trotz des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses auf unbestimmte Dauer beendet worden sei, Schadensersatz wegen missbräuchlicher Kündigung des Vertragsverhältnisses zu gewähren;

weiter hilfsweise, falls das Gericht wider Erwarten zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine Umdeutung nicht möglich sei, Schadensersatz für den Schaden zu gewähren, den sie aufgrund des fehlerhaften Verhaltens des Europäischen Parlaments erlitten hat;

ihr sämtliche Ansprüche, Rechtsschutzmöglichkeiten, Klagegründe und Vorgehensweisen vorzubehalten, insbesondere die Verurteilung des Parlaments zu Schadensersatz im Zusammenhang mit dem erlittenen Schaden;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

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