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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 16. März 2020 - AC gegen Deutsche Lufthansa AG

(Rechtssache C-148/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Köln

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: AC

Beklagte: Deutsche Lufthansa AG

Vorlagefrage

Ist die Richtlinie (EU) 2016/6811 in Bezug auf die nachfolgenden Punkte mit den Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar?

1.) Erweisen sich die nach der Richtlinie zu übermittelnden PNR-Daten unter Berücksichtigung von Art. 7 und 8 der Charta als hinreichend bestimmt?

2.) Weist die Richtlinie in Hinblick auf ihren Anwendungsbereich unter Berücksichtigung von Art. 7 und 8 der Charta eine ausreichende sachliche Differenzierung bei der Erfassung und Übermittlung der PNR-Daten in Hinblick auf die Art der Flüge und die Bedrohungslage in einem bestimmten Land sowie in Hinblick auf den Abgleich mit Datenbanken und Mustern auf?

3.) Ist die pauschale, unterschiedslose Dauer der Speicherung aller PNR-Daten mit den Art. 7 und 8 der Charta vereinbar?

4.) Sieht die Richtlinie unter Berücksichtigung von Art. 7 und 8 der Charta einen ausreichenden verfahrensrechtlichen Schutz der Fluggäste in Hinblick auf die Verwendung der gespeicherten PNR-Daten vor?

5.) Wird durch die Richtlinie unter Berücksichtigung der Art. 7 und 8 der Charta das Schutzniveau der europäischen Grundrechte bei der Weitergabe der PNR-Daten an Behörden von Drittstaaten durch die Drittländer ausreichend gewahrt?

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1 Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (ABl. 2016, L 119, S. 132).