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Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 8. Februar 2019 – Viasat UK Ltd, Viasat Inc./Institut belge des services postaux et des télécommunications (IBPT)

(Rechtssache C-100/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour d’appel de Bruxelles

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Viasat UK Ltd, Viasat Inc.

Beklagter: Institut belge des services postaux et des télécommunications (IBPT)

Streithelferinnen: Inmarsat ventures Ltd, Eutelsat S.A.

Vorlagefragen

Sind Art. 4 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 der Entscheidung Nr. 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS)1 erbringen, dahin auszulegen, dass die in Art. 8 Abs. 1 dieser Entscheidung genannten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung ergänzender Bodenkomponenten an den gemäß Titel II der Entscheidung ausgewählten Betreiber dann mit der Begründung ablehnen müssen, dass der Betreiber die in seinem Antrag eingegangene Verpflichtung nicht eingehalten hat, wenn feststeht, dass der Betreiber zu dem in Art. 4 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii der Entscheidung vorgesehenen Stichtag keine Satellitenmobilfunkdienste über ein Satellitenmobilfunksystem erbracht hat?

Bei Verneinung der ersten Frage: Sind die angeführten Bestimmungen dahin auszulegen, dass die in Art. 8 Abs. 1 der Entscheidung genannten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im gleichen Zusammenhang die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung ergänzender Bodenkomponenten an den Betreiber mit der Begründung ablehnen können, dass er die Abdeckungsverpflichtung zum 13. Juni 2016 nicht eingehalten hat?

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1 ABl. 2008, L 172, S. 15.