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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 6. Dezember 2006 - Strack / Kommission

(Rechtssache F-37/06)1

(Beamte - Soziale Sicherheit - Krankenversicherung - Berufskrankheit - Beschwerende Maßnahme - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Guido Strack (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Antrag des Klägers, seine Krankheit als Berufskrankheit anzuerkennen, abzulehnen, sowie Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 131 vom 3.6.2006, S. 53.