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Klage, eingereicht am 17. Dezember 2014 – ZZ/Parlament

(Rechtssache F-139/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, die im Jahr 2012 von der Klägerin wegen Krankheitsurlaubs nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage nicht auf das Jahr 2013 zu übertragen, sowie Antrag auf Ersatz der angeblich erlittenen materiellen und immateriellen Schäden

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidungen vom 12. Februar 2014 und vom 15. September 2014 und, soweit erforderlich, die Ruhegehaltsabrechnung für April 2013 aufzuheben;

das Parlament zu verurteilen, den auf 26 677,56 Euro geschätzten Schaden der Klägerin zu ersetzen;

dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.