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Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden), eingereicht am 9. Juni 2020 – Skatteverket/Skellefteå Industrihus Aktiebolag

(Rechtssache C-248/20)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta förvaltningsdomstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Skatteverket

Rechtsmittelgegnerin: Skellefteå Industrihus Aktiebolag

Vorlagefrage

Ist es mit der Mehrwertsteuerrichtlinie1 , insbesondere mit deren Art. 137, 168, 184 bis 187, 189 und 192, vereinbar, dass ein Grundeigentümer, der bei der Errichtung eines Gebäudes für die Besteuerung optiert und die auf Erwerbe im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben gezahlte Vorsteuer abgezogen hatte, zur unverzüglichen Rückzahlung des gesamten Betrags der Vorsteuer nebst Zinsen verpflichtet ist, weil die Steuerpflicht wegen der Einstellung des Bauvorhabens vor Fertigstellung des Gebäudes endet und es daher zu keiner Vermietung kommt?

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1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).