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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2010 - Kurrer/Kommission

(Rechtssache F-139/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Bedienstete auf Zeit, die zu Beamten ernannt werden - Bewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden - Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften - Art. 5 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Christian Kurrer (Watermael-Boitsfort, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen und M. Simm)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der der Kläger, Bediensteter auf Zeit in der Besoldungsgruppe A7 (jetzt A*8) und erfolgreicher Teilnehmer am allgemeinen Auswahlverfahren KOM/A/3/03, mit Wirkung vom 1. April 2006 nach den Bestimmungen des Anhangs XIII des Statuts in die Besoldungsgruppe A*6, Dienstaltersstufe 2, zum Beamten ernannt wurde, ohne dass ihm sein als Bediensteter auf Zeit angesammeltes Punkteguthaben belassen wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 20 vom 27.1.2007, S. 39.