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Klage, eingereicht am 29. Januar 2010 - Hecq/Kommission

(Rechtssache F-10/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: André Hecq (Chaumont-Gistoux, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der ein Antrag auf 100%ige Erstattung verschiedener medizinischer Kosten abgelehnt wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vermutlich am 7. April 2009 stillschweigend ergangene Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der sein gemäß Art. 73 des Statuts gestellter Antrag vom 7. Dezember 2008 auf vollständige Erstattung dreier medizinischer Leistungen - Beratung durch einen Psychiater am 6. Oktober 2008, von diesem Psychiater verschriebene und dem Kläger am 21. Oktober 2008 gelieferte Medikamente sowie Beratung durch einen Arzt am 1. Dezember 2008 - abgelehnt wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 20. Oktober 2009 aufzuheben, mit der die Beschwerde des Klägers vom 25. Juni 2009 gegen die genannte stillschweigende Entscheidung vom 7. April 2009 zurückgewiesen wurde;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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