Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 23. Oktober 2012 – Eklund/Kommission
(Rechtssache F-57/11)1
(Öffentlicher Dienst – Einstellung – Allgemeines Auswahlverfahren – Aufnahme in die Reserveliste – Stellenangebot an eine Person, die in eine Reserveliste aufgenommen wurde – Zulassungsvoraussetzungen – Nach dem Bildungsabschluss erworbene Berufserfahrung – Jeweilige Zuständigkeit des Prüfungsausschusses und der Anstellungsbehörde – Annahme des Stellenangebots – Zurückziehung des Stellenangebots)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Gustav Eklund (Taino, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und C. Cortese)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers, A. Aresu und P. Pecho, sodann B. Eggers und G. Gattinara, Rechtsanwalt A. Dal Farro)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Annahme des Angebots der Stelle eines Beamten auf Probe (AST-Beamter) als Techniker bei der Gemeinsamen Forschungsstelle durch den Kläger nicht als wirksam anzuerkennen und dieses Angebot zurückzuziehen, sowie Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Eklund trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.
________________________1 ABl. C 211 vom 16.7.2011, S. 33.