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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 23. Oktober 2012 – Eklund/Kommission

(Rechtssache F-57/11)1

(Öffentlicher Dienst – Einstellung – Allgemeines Auswahlverfahren – Aufnahme in die Reserveliste – Stellenangebot an eine Person, die in eine Reserveliste aufgenommen wurde – Zulassungsvoraussetzungen – Nach dem Bildungsabschluss erworbene Berufserfahrung – Jeweilige Zuständigkeit des Prüfungsausschusses und der Anstellungsbehörde – Annahme des Stellenangebots – Zurückziehung des Stellenangebots)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Gustav Eklund (Taino, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und C. Cortese)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers, A. Aresu und P. Pecho, sodann B. Eggers und G. Gattinara, Rechtsanwalt A. Dal Farro)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Annahme des Angebots der Stelle eines Beamten auf Probe (AST-Beamter) als Techniker bei der Gemeinsamen Forschungsstelle durch den Kläger nicht als wirksam anzuerkennen und dieses Angebot zurückzuziehen, sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Eklund trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

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1     ABl. C 211 vom 16.7.2011, S. 33.