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Klage, eingereicht am 15. Oktober 2008 - Notarnicola / Rechnungshof

(Rechtssache F-85/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Petro Notarnicola (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Gross)

Beklagter: Europäischer Rechnungshof

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, mit der er den Kläger von seiner Entlassung informiert hat, und Wiedereinsetzung des Klägers in sein Amt, hilfsweise Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz für den vom Kläger erlittenen materiellen und immateriellen Schaden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 16. Juli 2008 und damit die Entscheidung vom 5. März 2008 aufzuheben, mit der er von seiner Entlassung zum 15. April 2008 informiert worden ist;

ihn unter Anordnung der rückwirkenden Zahlung der Dienstbezüge vom 16. April 2008 bis zum Tag der Verkündung des Urteils in seine Aufgaben als Vertragsbediensteter gemäß dem Vertrag vom 23. August 2007 wiedereinzusetzen;

hilfsweise, den Beklagten zur Zahlung von 60 500 Euro für den ihm entstandenen materiellen Schaden und von 5 000 Euro für den ihm entstandenen immateriellen Schaden zu verurteilen.

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