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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 15. April 2010 - Angelidis/Parlament

(Rechtssache F-104/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Freie Planstelle - Durchführung eines Urteils, mit dem eine Ernennungsentscheidung aufgehoben wird - Neue Stellenausschreibung - Berechtigtes Vertrauen - Grundsatz der Anwartschaft der Beamten auf eine Laufbahn - Gleichbehandlung - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Fürsorgepflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Ermessensmissbrauch)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Angel Angelidis (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: C. Burgos und S. Seyr)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Stellenausschreibung Nr. 12 564 zur Besetzung der Stelle eines Direktors der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Direktion D, Haushaltsangelegenheiten, des Europäischen Parlaments, und des mit dieser Ausschreibung eingeleiteten Einstellungsverfahrens sowie der Entscheidung, die Bewerbung des Klägers auf die Stelle eines Direktors für Haushaltsangelegenheiten der Generaldirektion Interne Politikbereiche abzulehnen und einen anderen Bewerber auf diese Stelle zu ernennen, und Ersatz des dem Kläger entstandenen immateriellen und materiellen Schadens sowie Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe eines Direktors "ad personam"

Tenor des Urteils

Das Europäische Parlament wird verurteilt, einen Betrag von 1 000 Euro an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten des Klägers.

Der Kläger trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009, S. 77.