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Rechtsmittel, eingelegt am 8. Juli 2019 von Maria Alvarez y Bejarano u. a. gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 30. April 2019 in den verbundenen Rechtssachen T-516/16 und T-536/16, Alvarez y Bejarano u. a./Kommission

(Rechtssache C-517/19 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Maria Alvarez y Bejarano, Ana-Maria Enescu, Lucian Micu, Angelica Livia Salanta, Svetla Shulga, Soldimar Urena de Poznanski, Angela Vakalis, Luz Anamaria Chu, Marli Bertolete, Maria Castro Capcha, Hassan Orfe El, Evelyne Vandevoorde (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament

Anträge

Die Rechtsmittelführer beantragen,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

die Entscheidung, ihnen ab 2014 überhaupt keine Reisetage und keine Erstattung der jährlichen Reisekosten mehr zu gewähren, aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführer machen geltend, das angefochtene Urteil enthalte mehrere Rechtsfehler.

Erstens habe das Gericht in den Rn. 67 und 75 des Urteils einen Rechtsfehler begangen, indem es den Umfang der von ihm auszuübenden gerichtlichen Kontrolle auf „offensichtliche“ Fälle beschränkt habe.

Zweitens habe das Gericht in den Rn. 70 bis 73 des Urteils einen Rechtsfehler begangen, indem es entschieden habe, dass sich die Rechtsmittelführer nicht in einer vergleichbaren Situation befänden wie die Bediensteten, die das Recht auf Reisetage und Erstattung ihrer jährlichen Reisekosten behalten hätten.

Drittens habe das Gericht einen Rechtsfehler begangen, indem es in den Rn. 69 und 80 bis 86 des Urteils entschieden habe, dass die streitige Regelung nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße.

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