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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa – CAAD) (Portugal), eingereicht am 3. Dezember 2018 – Totalmédia – Marketing Direto e Publicidade SA/Autoridade Tributária e Aduaneira

(Rechtssache C-751/18)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Arbitral Tributário (Centro de Arbitragem Administrativa – CAAD)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Schiedsklägerin: Totalmédia – Marketing Direto e Publicidade SA

Schiedsbeklagte: Autoridade Tributária e Aduaneira

Vorlagefragen

Ist eine Auslegung von Art. 23 Abs. 1 Buchst. c des Código do IRC (portugiesisches Körperschaftsteuergesetz) in der 2013 geltenden Fassung dahin, dass nach einer umgekehrten Fusion die Zinsen und sonstigen finanziellen Aufwendungen aus bei Dritten oder verbundenen Unternehmen aufgenommenen Krediten (die bei der übernommenen Gesellschaft abziehbar wären, wenn keine Fusion stattgefunden hätte) für den Erwerb des Kapitals der übernehmenden Tochtergesellschaft, die infolge der Fusion übertragen wurden, nicht mehr von den Gewinnen der übernehmenden Gesellschaft steuerlich abgezogen werden können, mit dem Unionsrecht vereinbar, namentlich, wenn diese Nichtabzugsfähigkeit der finanziellen Aufwendungen eine Behinderung oder Beschränkung der unter die Richtlinie 2009/133/EG1 des Rates fallenden Zusammenschlüsse darstellen kann, die gegen die Grundsätze und Ziele sowie gegen Art. 4 dieser Richtlinie verstößt?

Falls die Antwort auf die erste Frage lautet, dass dieser steuerliche Nichtabzug von finanziellen Aufwendungen mit der Richtlinie vereinbar ist: Gilt dies auch in Anbetracht des Umstands, dass diese Berichtigung nicht auf der Grundlage der Missbrauchsbekämpfungsbestimmung der Richtlinie (Art. 15) oder des diese Bestimmung wiedergebenden nationalen Rechts (Art. 73 Abs. 10 des Código do IRC), sondern auf der Grundlage einer nationalen Rechtsvorschrift (Art. 23 des Código do IRC) erfolgt ist?

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1     Richtlinie 2009/133/EG des Rates vom 19. Oktober 2009 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sowie für die Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat (ABl. 2009, L 310, S. 34).