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Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Divisional Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 6. November 2019 – AC, TM, MM/ABC Sl, XYZ Plc

(Rechtssache C-814/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Divisional Court)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: AC, TM, GM, MM

Beklagte: ABC Sl, XYZ Plc

Vorlagefragen

Setzt Art. 13 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1215/20121 voraus, dass der Anspruch, auf den sich der Geschädigte bei der Erhebung einer Klage gegen den Versicherungsnehmer/Versicherten stützt, eine Versicherungssache betrifft?

Falls die Frage a zu bejahen ist, reicht dann die Tatsache, dass die Klage, die der Geschädigte gegen den Versicherungsnehmer/Versicherten erheben will, auf demselben Sachverhalt beruht und im Rahmen desselben Verfahrens erhoben wird wie die unmittelbare Klage gegen den Versicherer, für den Schluss aus, dass es sich bei der Klage des Geschädigten um eine Klage in Versicherungssachen handelt?

Falls die Frage a zu verneinen ist, genügt es dann, dass die Streitverkündung gegenüber dem Versicherungsnehmer im Falle einer unmittelbaren Klage gegen den Versicherer nach dem auf die unmittelbare Klage gegen den Versicherer anwendbaren Recht zulässig ist?

Umfasst der Begriff „Geschädigter“ gemäß Art. 13 Abs. 2 eine Person, die als Ergebnis von Techniken der assistierten Reproduktion geboren wurde, wenn diese Person eine Klage wegen Fahrlässigkeit bei der Anwendung der Techniken der assistierten Reproduktion erheben will, die bei ihrer Erzeugung verwendet worden sind?

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1     Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1).