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Klage, eingereicht am 2. Mai 2006 - de Albuquerque / Kommission

(Rechtssache F-55/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Augusto de Albuquerque (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors der GD "Informationsgesellschaft und Medien" vom 23. September 2005, mit der der Kläger im dienstlichen Interesse auf die Stelle des Leiters des Referats INFSO.G.2 "Mikro- und Nanosysteme" versetzt wurde;

Aufhebung der ausdrücklichen Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 2. Februar 2006, mit der die Beschwerde R/764/05 des Klägers zurückgewiesen wurde;

Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter der Kommission, der im dienstlichen Interesse auf die Stelle des Leiters des Referats INFSO.G.2 "Mikro und Nanosysteme" versetzt wurde, macht geltend, dass diese Versetzung gegen das dienstliche Interesse verstoße. Er rügt eine Verletzung des Artikels 7 des Statuts und einen offensichtlichen Fehler in der Beurteilung des Begriffes des dienstlichen Interesses, einen Ermessensmissbrauch und einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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