Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social de Barcelona (Spanien), eingereicht am 24. April 2018 – Magdalena Molina Rodríguez/Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE)
(Rechtssache C-279/18)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Social nº 33 de Barcelona
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Magdalena Molina Rodríguez
Beklagter: Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE)
Vorlagefrage
Ist das Verbot der mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gemäß Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit1 dahin auszulegen, dass es einer nationalen Bestimmung wie Art. 215 Abs. 1 Nr. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (angenommen durch das Real Decreto Legislativo 1/94) in der durch das Real Decreto-ley 5/2013 vom 15. März geänderten Fassung entgegensteht, die für die Arbeitslosenunterstützung für Arbeitnehmer ab 55 Jahren eine neue Voraussetzung – wonach die Einkünfte im Haushalt eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen – vorsieht, wenn dies zu einer wesentlich stärkeren Beschränkung des Zugangs zu dieser Unterstützung für weibliche potentielle Leistungsempfänger (als für männliche) führt, was die vorgelegten statistischen Daten beweisen?
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1 ABl. 1979, L 6, S. 24.