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Klage, eingereicht am 18. September 2010 - Antelo Sanchez u. a./Parlament

(Rechtssache F-78/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Pilar Antelo Sanchez (Brüssel, Belgien) und andere (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Casado García-Hirschfeld)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der in den Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidung des Beklagten, die Angleichung ihrer monatlichen Dienstbezüge ab Juli 2009 auf eine Erhöhung von 1,85 % im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 zu begrenzen

Anträge

Die Kläger beantragen,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit sie den Angleichungssatz der Dienstbezüge in Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2009 auf 1,85 % festlegt;

ihnen Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Zinssatzes aus dem gesamten Differenzbetrag zwischen den Bezügen, die in den Gehaltsabrechnungen seit Januar 2010 und in den berichtigten Gehaltsabrechnungen für den Zeitraum von Januar 2009 bis Dezember 2009 aufgeführt sind, und denen, auf die sie Anspruch hätten haben müssen, bis zum Zeitpunkt der verspäteten Zahlung dieser Dienstbezüge zuzusprechen;

dem Europäisches Parlament die Kosten aufzuerlegen.

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