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Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší správní soud (Tschechische Republik), eingereicht am 16. April 2019 – BONVER WIN, a. s./Ministerstvo financí

(Rechtssache C-311/19)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Nejvyšší správní soud

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Kassationsbeschwerdeführerin: BONVER WIN, a. s.

Beklagter und Kassationsbeschwerdegegner: Ministerstvo financí

Vorlagefragen

Finden die Art. 56 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf eine nationale Regelung (eine allgemein verbindliche Verordnung einer Gemeinde), die in einem Teil einer Gemeinde eine bestimmte Dienstleistung verbietet, nur deshalb Anwendung, weil ein Teil der Kunden des durch diese Regelung betroffenen Leistungserbringers aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stammt oder stammen kann?

Wird dies bejaht, reicht dann für die Anwendbarkeit von Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die bloße Behauptung, es sei möglich, dass Kunden aus einem anderen Mitgliedstaat vorhanden seien, aus oder ist der Leistungserbringer verpflichtet, die tatsächliche Erbringung von Dienstleistungen an aus anderen Mitgliedstaaten stammende Leistungsempfänger nachzuweisen?

Ist es für die Beantwortung der ersten Vorlagefrage in irgendeiner Weise relevant, dass:

a)    die potenzielle Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs erheblich begrenzt ist, und zwar sowohl geografisch als auch sachlich (potenzielle Anwendbarkeit der de minimis-Regelung);

b)    es nicht offenkundig ist, dass die nationale Regelung die Stellung von einerseits Wirtschaftsteilnehmern, die Dienstleistungen vorwiegend an Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbringen, und andererseits Wirtschaftsteilnehmern, die sich an eine inländische Kundschaft richten, rechtlich oder tatsächlich in anderer Art und Weise regeln würde?

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