Language of document :

Klage, eingereicht am 24. November 2006 - Steinmetz / Kommission

(Rechtssache F-131/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Robert Steinmetz (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Choucroun)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2006 aufzuheben, mit der die vollständige Durchführung einer die Parteien bindenden Vereinbarung abgelehnt wird;

die Kommission zu verurteilen, an den Kläger einen symbolischen Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu zahlen, der ihm aufgrund der angefochtenen Entscheidung entstanden ist;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger hat mit der Kommission eine Vereinbarung getroffen, mit der der beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften anhängige Rechtsstreit in der Rechtssache T-155/051 gütlich beigelegt werden sollte.

Der Kläger wirft der Kommission vor, die Vereinbarung nur teilweise durchgeführt zu haben.

Zur Stützung seiner Klage beruft er sich insbesondere auf die Verletzung des Legalitätsprinzips, des Grundsatzes "pacta sunt servanda", der Verpflichtung zum Schutz des berechtigten Vertrauens, der Fürsorgepflicht sowie des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung.

____________

1 - ABl. C 155 vom 25.06.2006, S. 26.