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Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Belgien), eingereicht am 28. Februar 2020 – Herr A./Belgischer Staat

(Rechtssache C-112/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d’État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Herr A.

Kassationsbeschwerdegegner: Belgischer Staat

Vorlagefrage

Ist Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger1 , wonach die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie das Wohl des Kindes zu berücksichtigen haben, in Verbindung mit Art. 13 dieser Richtlinie und den Art. 24 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass das Wohl des Kindes, das Unionsbürger ist, auch dann zu berücksichtigen ist, wenn die Rückkehrentscheidung ausschließlich gegenüber dem Elternteil des Kindes ergeht?

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1 ABl. 2008, L 348, S. 98.