Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 4. Juni 2009 - De Britto Patricio-Dias/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Gemeinsame Krankheitsfürsorge - Primäre Sicherung unterhaltsberechtigter Kinder durch die gemeinsame Krankheitsfürsorge - Keine Beschwerde - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: De Britto Patricio-Dias (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Massaux)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der der Antrag des Klägers auf primäre Sicherung seiner Kinder abgelehnt wird
Tenor des Beschlusses
Die Klage von Herrn de Britto Patricio-Dias wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Herr de Britto Patricio-Dias trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 209 vom 15.8.2008, S. 74.