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Klage, eingereicht am 15. Februar 2019 – Europäischer Rechnungshof/Pinxten

(Rechtssache C-130/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Europäischer Rechnungshof (Prozessbevollmächtigte: C. Lesauvage, E. von Bardeleben und J. Vermer)

Beklagter: Karel Pinxten

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass Herr Pinxten den sich aus seinem Amt ergebenden Verpflichtungen gemäß den Art. 285 und 286 AEUV und den auf deren Grundlage erlassenen Regeln nicht mehr nachgekommen ist;

infolgedessen die in Art. 286 Abs. 6 AEUV vorgesehene Sanktion zu verhängen, deren Umfang in das Ermessen des Gerichtshofs gestellt wird;

Herrn Pinxten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Rechnungshof wirft Herrn Pinxten vor,

erstens Mittel des Rechnungshofs missbräuchlich genutzt zu haben, um Tätigkeiten zu finanzieren, die in keiner Verbindung zu oder unvereinbar mit seinen Aufgaben als Mitglied gewesen seien;

zweitens steuerliche Vorrechte missbräuchlich und rechtswidrig genutzt zu haben;

drittens gegenüber der Versicherung im Zusammenhang mit angeblichen Unfällen, in denen der ihm zur Verfügung gestellte Dienstwagen verwickelt gewesen sein soll, falsche Schadensmeldungen abgegeben zu haben;

viertens während seiner Amtszeit am Rechnungshof eine Geschäftsführungstätigkeit und eine intensive politische Tätigkeit in einer politischen Partei ausgeübt zu haben;

fünftens einen Interessenkonflikt herbeigeführt zu haben, indem er der für eine geprüfte Stelle Verantwortlichen eine Dienstleistung angeboten habe.

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