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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 16. September 2013 – Wurster/EIGE

(Verbundene Rechtssachen F-20/12 und F-43/12)1

(Öffentlicher Dienst – Personal des EIGE – Bedienstete auf Zeit – Verfahren zur Beurteilung der Führungskompetenzen der Bediensteten des EIGE, die auf einer Stelle der mittleren Führungsebene neu verwendet wurden – Umsetzung auf eine Stelle ohne Führungsaufgaben – Anspruch auf rechtliches Gehör – Geltungsbereich des Gesetzes – Prüfung von Amts wegen – Auswechslung der Begründung durch das Gericht von Amts wegen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Barbara Wurster (Vilnius, Litauen) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Woog, dann Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Greco)

Beklagter: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Klagen auf Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, die Klägerin von einer Stelle als Einsatzleiterin auf eine Stelle als Gruppenleiterin umzusetzen, die keine Managementkompetenz erfordert, sowie der Entscheidung der Direktorin des EIGE, dem Antrag der Klägerin auf Zahlung der Managementzulage für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. September 2011 abzulehnen

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vom 8. September 2011, Frau Wurster auf eine Stelle als Gruppenleiterin des Ressourcen- und Dokumentationszentrums umzusetzen, wird aufgehoben.

Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten von Frau Wurster verurteilt.

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1     ABl. C 138 vom 12.5.2012, S. 35; ABl. C 200 vom 7.7.2012, S. 21.