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Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Österreich) eingereicht am 8. Februar 2019 - VO gegen Bezirkshauptmannschaft Tulln

(Rechtssache C-96/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführer: VO

Belangte Behörde: Bezirkshauptmannschaft Tulln

Vorlagefragen

1.    Ist die Verordnung (EU) Nr. 165/20141 , insbesondere deren Art. 34 Abs. 3 letzter Satz sowie deren Art. 36 Abs. 2, so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die verlangt, dass Lenker von Kraftfahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber iSd Art. 2 Abs. 2 lit. h dieser Verordnung ausgerüstet sind, im Falle des Fehlens einzelner Arbeitstage auf der Fahrerkarte (Art. 2 Abs. 2 lit. f der Verordnung), für welche auch keine Schaublätter mitgeführt werden, für diese Tage entsprechende Bestätigungen des Arbeitgebers, die den Mindestanforderungen des von der Kommission gemäß Art. 11 Abs. 3 der Richtlinie 2006/22/EG2 erstellten Formblattes entsprechen müssen, mitzuführen und bei Kontrollen auszuhändigen haben?

2.    Für den Fall, dass Frage 1. verneint wird:

Ist das von der Kommission mit ihrem Beschluss 2009/959/EU3 festgelegte Formblatt gänzlich oder teilweise ungültig?

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1     Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, ABl. 2014, L 60, S. 1.

2     Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates, ABl. 2006, L 102, S. 35.

3     Beschluss der Kommission vom 14. Dezember 2009 zur Änderung der Entscheidung 2007/230/EG über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9895), ABl. 2009, L 330, S. 80.