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Rechtsmittel der Vans, Inc. gegen das Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 6. Dezember 2018 in der Rechtssache T-848/16, Deichmann SE gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 18. Februar 2019

(Rechtssache C-125/19 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Vans, Inc. (Prozessbevollmächtigte: M. Hirsch, M. Metzner, Rechtsanwälte)

Andere Verfahrensbeteiligte: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Deichmann SE

Anträge der Rechtsmittelführerin

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Neunte Kammer) vom 6. Dezember 2018 in der Rechtssache T-848/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen;

der Deichmann SE die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Gericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass Deichmann die älteren Marken ausreichend substantiiert habe; insbesondere habe das Gericht den Begriff des „gleichwertigen Schriftstücks‟ nach Regel 19 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii der Verordnung (EG) Nr. 2868/951 (jetzt: Artikel 7 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625)2 zu weit ausgelegt.

Entgegen der Ansicht des Gerichts handele es sich bei einem Auszug der Datenbank TMView nicht um ein „gleichwertiges Schriftstück‟ im Sinne von Regel 19 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii DVUM; dies ergebe sich einerseits aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift, der sich für zugelassene gleichwertige Schriftstücke auf die Art und nicht die Herkunft des Schriftstücks bezieht, anderseits aus der Ratio der Vorschrift.

Ein Auszug aus TMView könne auch nicht aufgrund der Eigenschaften der Datenbank als Substantiierungsnachweis etabliert werden.

Der Widerspruch wäre daher - wie die Beschwerdekammer zutreffend festgestellt habe - bereits aufgrund der fehlenden Substantiierung der älteren Rechte zurückzuweisen.

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1     Verordnung der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1995, L 303, S. 1) (nachfolgend: DVUM).

2     Verordnung der Kommission vom 5. März 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1430 (ABl. 2018, L 104, S. 1).