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Klage, eingereicht am 22. Dezember 2017 – Quadri di Cardano/Kommission

(Rechtssache T-828/17)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Alessandro Quadri di Cardano (Alicante, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) vom 28. Februar 2017 aufzuheben, mit der ihm mitgeteilt wurde, dass die ihm bewilligte Auslandszulage in Höhe von 16 % sowie die Reisekosten, die ihm nach Art. 4 des Anhangs VII des Statuts während seiner Beschäftigung bei der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) vergütet worden waren, mit Wirkung vom 16. Mai 2014 zurückgefordert werden;

soweit erforderlich, die im Anschluss an die Mitteilung der oben genannten Entscheidung korrigierten Gehaltsabrechnungen [aufzuheben];

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Verstoß gegen Art. 85 des Statuts der Beamten der Europäischen Union.

Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes und des Grundsatzes der Rechtssicherheit, offensichtlicher Beurteilungsfehler sowie Verletzung des Grundsatzes der guten Verwaltung.

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