Language of document : ECLI:EU:F:2009:168

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ZWEITEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EURPÄISCHEN UNION

30. November 2009 (*)

« Aussetzung des Verfahrens »

In der Rechtssache F‑61/09,

betreffend eine Klage nach den Artikeln 236 EG und 152 EA,

Guido Strack, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Köln (Deutschland), vertreten durch H. Tettenborn, Rechtsanwalt,

Kläger,

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall und B. Eggers, Bevollmächtigte, Beistand: B. Wägenbaur, Rechtsanwalt,

Beklagte,

erlässt der

PRÄSIDENT DER ZWEITEN KAMMER DES GERICHTS

folgenden

Beschluss

1        Mit am 9. Oktober 2009 bei der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst eingegangenem Schreiben hat der Kläger eine Anregung zu einer gütlichen Verfahrensbeilegung gemacht. Im selben Schreiben hat er hilfsweise die Aussetzung der vorliegenden Rechtssache bis zum rechtskräftigen Abschluss in der Rechtssache F-121/07, Strack/Kommission, beantragt und äußerst hilfsweise die Zulassung einer Klageerweiterung sowie die Zulassung eines zweiten Schriftsatzwechsels.

2        Mit am 12. November 2009 bei der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst eingegangenem Schreiben hat die Beklagte ihr Einverständnis zu einer Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der vorbezeichneten Rechtssache F-121/07 gegeben.

3        Demnach ist gemäß Artikel 71 Absatz 1, Unterabsatz d), der Verfahrensordnung das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Erlass der Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, die das Verfahren in der vorbezeichneten Rechtssache F-121/07 beendet, auszusetzen.

Aus diesen Gründen hat

DER PRÄSIDENT DER ZWEITEN KAMMER DES GERICHTS

beschlossen :

1)      Das Verfahren in der Rechtssache F-61/09, Strack/Kommission, wird bis zum Erlass der Entscheidung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, die das Verfahren in der Rechtssache F-121/07, Strack/Kommission, beendet, ausgesetzt.

2)      Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Luxemburg, den 30. November 2009.

Die Kanzlerin

 

       Der Kammerpräsident

W. Hakenberg

 

       H. Tagaras


* Verfahrenssprache : Deutsch.