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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 9. Dezember 2010 - Schuerings/Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)

(Rechtssache F-87/08)1

(Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen Stiftung für Berufsbildung - Bediensteter auf Zeit - Vertrag auf unbestimmte Dauer - Entlassung - Erfordernis eines berechtigten Grundes - Stellenstreichung - Fürsorgepflicht - Anderweitige Verwendung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Gisela Schuerings (Nizza, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Lhoest und L. Delhaye)

Beklagte: Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) (Prozessbevollmächtigter: T. Ciccarone im Beistand von Rechtsanwältin L. Levi)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, die Klägerin zu entlassen, und Verurteilung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zum Ersatz des der Klägerin entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Entscheidung über die Entlassung von Frau Schuerings vom 23. Oktober 2007 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 327 vom 20.12.2008, S. 43.