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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. Januar 2009 - Klein/Kommission

(Rechtssache F-32/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Renten - Invalidengeld - Tod - Begriff des unterhaltsberechtigten Kindes - Art. 2 des Anhangs VII des Statuts - Leistung im Todesfall - Kapitalbetrag im Todesfall - Waisengeld)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Marie-Claude Klein (Grasse, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Kommission der Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 4. Mai 2007, mit der der Klägerin ein Kapitalbetrag im Todesfall, eine Leistung im Todesfall und Waisengeld versagt werden

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 116 vom 9.5.2008, S. 36.