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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 30. Juni 2011 - Van Asbroeck/Kommission

(Rechtssache F-88/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Entscheidung über die Einstufung in eine vorübergehende Besoldungsgruppe - Antrag auf Überprüfung - Wesentliche neue Tatsache - Fehlen - Offensichtlich unzulässige Klage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Marc Van Asbroeck (Dilbeek, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Berscheid und D. Martin, sodann J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der ablehnenden Entscheidung über den Antrag des Klägers auf teilweise Aufhebung des Beschlusses der Kommission vom 22. Oktober 2008 über die Einführung einer Ausgleichsentschädigung für Beamte, die vor dem 1. Mai 2004 die Laufbahngruppe gewechselt haben, auf Neueinstufung rückwirkend zum 1. Mai 2004 in die Besoldungsgruppe D*4/8 und auf Wiederherstellung seiner beruflichen Laufbahn entsprechend den Beförderungen, den jährlichen Anpassungen und dem Aufstieg in den Dienstaltersstufen, die ihm seither zuteil geworden sind

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Van Asbroeck trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 317 vom 20.11.2010, S. 50.