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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 7. November 2013 – Cortivo/Parlament

(Rechtssache F-52/12)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Ruhegehalt – Berichtigungskoeffizient – Wohnsitzmitgliedstaat – Begriff – Hauptwohnsitz – Wohnsitz in zwei Mitgliedstaaten – Belege – Berechtigtes Vertrauen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Maria Luisa Cortivo (Sagone, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Salerno)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und S. Alves)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Festlegung des Hauptwohnsitzes der Klägerin in Luxemburg und der Entscheidung, die den Bescheid über die Änderung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin enthält, wonach der Berichtigungskoeffizient für Frankreich mit Wirkung vom 1. Januar 2010 entfällt

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Cortivo trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten des Europäischen Parlaments verurteilt.

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1     ABl. C 200 vom 7.7.2012, S. 22.