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Rechtsmittel, eingelegt am 12. Februar 2020 von der Hästens Sängar AB gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 3. Dezember 2019 in der Rechtssache T-658/18, Hästens Sängar/EUIPO (Darstellung eines karierten Musters)

(Rechtssache C-74/20 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Hästens Sängar AB (Prozessbevollmächtigte: M. Johansson, advokat, und R. Wessman, advokat)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Mit Beschluss vom 28. Mai 2020 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Hästens Sängar AB ihre eigenen Kosten trägt.

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