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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 4. Januar 2019 - QG gegen Germanwings GmbH

(Rechtssache C-7/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Köln

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: QG

Beklagte: Germanwings GmbH

Vorlagefrage:

Ist ein von einer Gewerkschaft angekündigter, nach dem nationalen Recht regulärer Streik von eigenen Mitarbeitern eines ausführenden Luftfahrtunternehmens ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 ?

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1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. 2004, L 46, S. 1.