Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Mai 2011 - Lebedef/Kommission
(Rechtssache F-40/10)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Jahresurlaub - Fernbleiben vom Dienst nach verbrauchtem Jahresurlaub ohne vorherige Zustimmung - Verwirkung des Anspruchs auf Dienstbezüge - Art. 60 des Statuts)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Girogio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der eine nicht genehmigte Überschreitung des Jahresurlaubs des Klägers für das Jahr 2009 um 5,5 Tage festgestellt wird
Tenor des Urteils
Die Klage von Herrn Lebedef wird abgewiesen.
Herr Lebedef trägt sämtliche Kosten.
____________1 - ABl. C 209 vom 31.7.2010, S. 55.