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Klage, eingereicht am 24. Juni 2010 - De Nicola/EIB

(Rechtssache F-49/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der dem Kläger am 11. Mai 2010 mitgeteilten Entscheidung, wonach der Versuch einer einverständlichen Beilegung des Streites im Wesentlichen verhindert wurde, indem der Antrag auf Ersatz von ärztlichen Behandlungskosten im Zusammenhang mit einer Lasertherapie stillschweigend abgelehnt wurde, und Verurteilung der Beklagten, dem Kläger 3 000 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen, und den durch eine Neubewertung des zuerkannten Betrags entstandenen Schaden zu ersetzen.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die mit E-Mail vom 11. Mai 2010 mitgeteilte Maßnahme aufzuheben;

die EIB zu verurteilen, ihm 3 000 Euro an Kosten für die im Jahr 2007 durchgeführte Lasertherapie zuzüglich eines Inflationsausgleichs und Zinsen für den zuerkannten Betrag zu zahlen,

der EIB die Kosten aufzuerlegen.

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