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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. September 2009 - Behmer/Europäisches Parlament

(Rechtssache F-16/08)1

(Beamte - Verfahren der Vergabe der Verdienstpunkte beim Europäischen Parlament - Verstoß gegen die Begründungspflicht - Im Lauf des Verfahrens vor dem Gericht gegebene Begründung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Joachim Behmer (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: C. Burgos und R. Ignătescu)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, an den Kläger zwei Verdienstpunkte für 2004 und 2006 zu vergeben

Tenor des Urteils

Die Klage ist erledigt, soweit sie sich gegen die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 4. Juni 2007 richtet, an Herrn Behmer zwei Verdienstpunkte für 2004 zu vergeben.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 26. Juni 2007, an Herrn Behmer zwei Verdienstpunkte für 2006 zu vergeben, wird aufgehoben.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und die Hälfte der Herrn Behmer entstandenen Kosten.

Herr Behmer trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 116 vom 9.5.2008, S. 32.